27.

Apr

Versicherungsbetrug durch Brandstiftung: Was Versicherer dagegen unternehmen

Es kommt immer wieder vor, dass Versicherte, die eine entsprechende Brand- bzw. Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, durch hinterlistiges Täuschen Versicherer zur Zahlung Ihres Anwesend bewegen wollen, welches Sie eventuell selbst - unter noch nicht bekannten Hintergründen - angezündet haben, um die entsprechende Versicherungssumme zu kassieren. Diese kann unter Umständen mehrere Hunderttausende Euros betragen, die auch leicht zu einer Million oder mehr werden können.

Aus diesem Grund ist es verständlich und auch nachvollziehbar, dass die Versicherer jeden Einzelfall - egal, welche Versicherungssumme gefordert wird - genau überprüfen. Hierbei geht es um die Frage, ob die Schadensbeschreibung stimmt, wie der Polizei-, Feuerwehr-, Rettungsdienst bzw. Gutachterbericht aussieht, was mögliche Beteiligte Zeugen oder Verletzte gesagt haben, etc.

Nicht immer stimmt es, was die Zeugen sagen. Wenn diese nämlich mit dem Geschädigten zusammenleben bzw. verwandt sind, ist nicht immer klar, ob für diesen eine "Gefälligkeitsaussage" gemacht wird oder nicht.

WIE DIE JEWEILIGEN VERSICHERER VORGEHEN UND WELCHE EINZELNEN MÖGLICHKEITEN BESTEHEN
Der jeweilige Versicherer überprüft in der Regel zuerst, ob der geltend gemachte Schaden gemäß der abgegebenen Beschreibung des Geschädigten so entstanden sein kann. Hierzu werden die bereits oben genannten Mittel in Einsicht genommen. Besonders wichtig ist es, dass die jeweiligen Versicherer auch eigene Rechtsabteilungen haben, die z.B. Detektive und Schadensermittler mit besonderer Qualifikation beschäftigen. Diese Schadensermittler können auch in der Regel Gutachter sein, die schnell erkennen wird, ob gelogen wird oder nicht.

Die Folge ist bei Lügereien, dass der Vorgang in der Regel im Rahmen einer Strafanzeige an die Polizei abgegeben wird und ein entsprechender Strafantrag, der jedoch nicht notwendig ist, vom Versicherer gestellt wird. Das Verfahren wird dann nach Abschluss aller Ermittlungen - in der Regel mit der Brandakte aus der damaligen Brandsache - an die für den Beschuldigten zuständige Staatsanwaltschaft, die dann über das weitere Vorgehen des Verfahrens entscheidet (Einstellung der Ermittlungen oder Erhebung der Anklage bei dem Amts- oder Landgericht, je nach rechtlicher Würdigung der Tat und zu erwartender Strafhöhe).

Im Internet unter http://www.kostenloser-versicherungsvergleich.com/feuerversicherung.html gibt es noch weitere Informationen, z.B. auch über entsprechende Versicherer und deren günstigen Angebote.

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